AGB

UNSERE AGB

Sauna-essen.de

Miet- und Nutzungsvertrag und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietsauna Sauna-essen.de

Für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung unserer Fasssauna gelten die untenstehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Durch die Anmietung der Fasssauna akzeptiert der Mieter verbindlich diese Bedingungen von Sauna-essen.de (im Folgenden Vermieter genannt), sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann als Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und von Mieter und Vermieter unterzeichnet wurden.

Mietgegenstand

Der Mietgegenstand ist eine Fasssauna mit einem Holzofen für maximal 4 Personen auf einem mobilen Anhänger. Zum Mietgegenstand gehören ein Saunakübel und eine Kelle.

Angebot und Vertrag

  1. Der Mietvertrag für die Fass-Sauna wird durch eine verbindliche schriftliche Vereinbarung/Mietvertrag des Mieters und die schriftliche Bestätigung des Vermieters abgeschlossen.
  2. Im Falle einer Stornierung der Anmietung werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet, sofern die Fass-Sauna nicht anderweitig vermietet werden kann. Sollte die Fass-Sauna aufgrund von Platzmangel, Höhenbeschränkungen, fehlenden Genehmigungen oder ähnlichen Gründen zum Zeitpunkt der Anmietung nicht geliefert oder aufgestellt werden können, wird der volle Mietpreis berechnet.
  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei extremen Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder Schäden an der Fass-Sauna oder am Anhänger. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag umgehend zurückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
  4. Der Mieter verpflichtet sich, die mobile Fasssauna ordnungs- und sinngemäß zu verwenden. Übergeben wird eine funktionstüchtige und ordnungsgemäße Sauna mit Holzofen. Die Sauna ist gereinigt und desinfiziert.  Bitte geben Sie die Sauna gereinigt an den Vermieter zurück. Nach der Benutzung wird die Sauna vom Vermieter bei Übergabe auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft.
  5. Während der gesamten Mietdauer trägt der Mieter die Verantwortung für die Nutzung der Fass-Sauna. Er muss für Sicherheitsvorkehrungen sorgen und den Saunabetrieb überwachen.
  6. Die Befeuerung der Fass-Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgelieferten oder mit einem gleichwertigen Holz erfolgen. Andre Brennstoffe für den Holzofen sind nicht erlaubt. 
  7. Die Fass-Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da wegen der Holzbefeuerung erhöhte Brandgefahr besteht. Die Brandschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Stellen Sie bitte zudem einen Eimer Wasser bereit.

Sauna-essen.de

  1. Der Mieter muss die Fass-Sauna sorgsam behandeln und sicher abstellen. Technische Änderungen sind nicht gestattet. Der Mieter haftet für fehlende oder beschädigte Gegenstände und muss die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten tragen.
  2. Für Schäden bzw Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale und Vandalismus (auch von dritten Personen) haftet der Mieter vollumfänglich.
  3. Die Übergabe der mobilen mobilen Fass-Sauna an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter von Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so muss er den Vermieter umgehend in Kenntnis setzen. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.
  4. In der mobilen Fass-Sauna dürfen sich maximal 4 Personen gleichzeitig aufhalten. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer von mindestens 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
  5. In der mobilen Fass-Sauna besteht Rauchverbot. Zudem sind die gesetzlichen Bestimmungen des Brand/- und Unfallschutzes sind einzuhalten. Der Mieter muss sich zudem im Vorfeld erkundigen, ob besondere örtliche Bestimmungen für die Beheizung eines Holzofens eingehalten werden müssen.
  6. Die Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Die Organisation erfolgt in Absprache zwischen Vermieter und Kunde.
  7. Bei der Selbstabholung der mobilen Fass-Sauna verpflichtet sich der Mieter, einen ordnungsgemäßen Hin- und Rücktransport der Sauna zu gewährleisten. Zudem verpflichtet er sich, die Straßenverkehrsordnung einzuhalten, nicht schneller als 80 km/h und an die Witterungsbedingungen angepasst zu fahren.

Bei Abholung sind folgende Dokumente vorzulegen:

Personalausweis

Führerschein

KFZ Zulassung

  1. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna vom angegebenen Mietort muss im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen werden.

Bezahlung / Leistung/ Mietdauer

Zahlung

  1. Sie haben die Möglichkeit, entweder per Vorauszahlung, per Überweisung oder über PayPal zu bezahlen. Falls Sie PayPal nutzen, ist eine Registrierung erforderlich, um sich mit Ihren Zugangsdaten zu legitimieren und die Zahlung zu bestätigen. Die Zahlung kann auch in bar bei Übergabe per Vorkasse erfolgen.
  2. Die Kaution für die Fass-Sauna beträgt € 250,00. Sie wird im Voraus vom Mieter gezahlt und nach ordnungsgemäßer Rückgabe durch den Vermieter erstattet. Etwaige Schäden durch die Nutzung werden von der Kaution abgezogen.

Mietdauer

  1. Die Mietdauer wird im Voraus vom Mieter festgelegt, Verlängerungen sind nach Absprache möglich. Die Preise für Verlängerungen entsprechen denen bei der Buchung der Fass-Sauna.
  2. Die Abholung und Rückgabe erfolgen nach Absprache mit dem Vermieter.

Allgemeines

  1. **Salvatorische Klausel**: Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu finden, die dieser möglichst nahe kommt und wirksam ist.

Regeln für die Benutzung der Fass-Sauna

  1. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Sauna auf eigene Verantwortung erfolgt, sowohl für Sie als auch für andere Nutzer. Wenn Sie Bedenken haben, konsultieren Sie bitte einen Arzt.
  2. In der Fass-Sauna ist es erforderlich, ein ausreichend großes Handtuch zu verwenden, um zu verhindern, dass Schweiß auf das Holz gelangt (Bank und Rückenlehne).
  3. Rauchen, Trinken und Essen sind in der Sauna nicht gestattet. Es wird generell davon abgeraten, Alkohol zu konsumieren.
  4. Bitte verschütten Sie keine Flüssigkeiten (wie Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel, Saunaöle, Getränke usw.) auf die Bänke oder in den Innenraum.
  5. Das Aufgusswasser sollte ausschließlich auf die heißen Steine gegossen werden. Pro Aufguss sollten maximal 2 bis 3 Kellen des Wassers über die Steine gegossen werden.
  6. Die Sauna muss während des gesamten Betriebs beaufsichtigt werden.
  7. Während der Nutzung gelten für Sie als Mieter und für alle anderen Nutzer die allgemeinen Saunaregeln.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie den Miet- und Nutzungsvertrag von Sauna-essen.de gelesen, verstanden und anerkannt haben

 

HIER KÖNNEN SIE DIE AGB ALS PDF DOWNLOADEN!

 

UNSERE AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Mietsauna Sauna-essen.de

Für alle Leistungen im Zusammenhang mit der Vermietung unserer Fasssauna gelten die unten stehenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Durch die Anmietung der Fasssauna akzeptiert der Mieter verbindlich diese Bedingungen von Sauna-essen.de (im Folgenden Vermieter genannt), sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden. Abweichende Bedingungen und Absprachen werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und von Mieter und Vermieter unterzeichnet wurden.

Angebot und Vertrag

  1. Der Mietvertrag für die Fass-Sauna wird durch eine verbindliche schriftliche Vereinbarung/Mietvertrag des Mieters und die schriftliche Bestätigung des Vermieters abgeschlossen.
  2. Im Falle einer Stornierung der Anmietung werden 50 % des vereinbarten Mietpreises berechnet, sofern die Fass-Sauna nicht anderweitig vermietet werden kann. Sollte die Fass-Sauna aufgrund von Platzmangel, Höhenbeschränkungen, fehlenden Genehmigungen oder ähnlichen Gründen zum Zeitpunkt der Anmietung nicht geliefert oder aufgestellt werden können, wird der volle Mietpreis berechnet.
  3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise bei extremen Wetterbedingungen, höherer Gewalt oder Schäden an der Fass-Sauna oder am Anhänger. In diesem Fall wird der gezahlte Betrag umgehend zurückerstattet oder ein Ersatztermin vereinbart.
  4. Die Transportkosten sind nicht im Preis inbegriffen. Die Organisation erfolgt in Absprache zwischen Vermieter und Kunde.

Zahlung / Leistung/ Mietdauer

1. Sie haben die Möglichkeit, entweder per Vorauszahlung oder über PayPal zu bezahlen. Falls Sie PayPal nutzen, ist eine Registrierung erforderlich, um sich mit Ihren Zugangsdaten zu legitimieren und die Zahlung zu bestätigen.

2. Die Kaution für die Fass-Sauna beträgt € 150,00. Sie wird im Voraus vom Mieter gezahlt und nach ordnungsgemäßer Rückgabe durch den Vermieter erstattet. Etwaige Schäden durch die Nutzung werden von der Kaution abgezogen.

3. Die Mietdauer wird im Voraus vom Mieter festgelegt, Verlängerungen sind nach Absprache möglich. Die Preise für Verlängerungen entsprechen denen bei der Buchung der Fass-Sauna.

4. Die Abholung und Rückgabe erfolgen nach Absprache mit dem Vermieter.

5. Die mobile Fass-Sauna wird in einem sauberen (desinfizierten) und funktionstüchtigen Zustand übergeben.

6. Bitte geben Sie die Sauna gereinigt an den Vermieter zurück.

7. Während der gesamten Mietdauer trägt der Mieter die Verantwortung für die Nutzung der Fass-Sauna. Er muss für Sicherheitsvorkehrungen sorgen und den Saunabetrieb überwachen.

8. Der Mieter muss die Fass-Sauna sorgsam behandeln und sicher abstellen. Technische Änderungen sind nicht gestattet.

9. Der Mieter haftet für fehlende oder beschädigte Gegenstände und muss die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten tragen.

10. Eine Weitervermietung an Dritte ist nicht gestattet.

11. Bitte beachten Sie die gesetzlichen Brandschutzbestimmungen.

Allgemeines

1. **Salvatorische Klausel**: Falls eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu finden, die dieser möglichst nahekommt und wirksam ist.

Regeln für die Benutzung der FassSauna

1. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Sauna auf eigene Verantwortung erfolgt, sowohl für Sie als auch für andere Nutzer. Wenn Sie Bedenken haben, konsultieren Sie bitte einen Arzt.

2. In der Fass-Sauna ist es erforderlich, ein ausreichend großes Handtuch zu verwenden, um zu verhindern, dass Schweiß auf das Holz gelangt (Bank und Rückenlehne).

3. Rauchen, Trinken und Essen sind in der Sauna nicht gestattet. Es wird generell davon abgeraten, Alkohol zu konsumieren.

4. Bitte verschütten Sie keine Flüssigkeiten (wie Körperflüssigkeiten, Aufgussmittel, Saunaöle, Getränke usw.) auf die Bänke oder in den Innenraum.

5. Das Aufgusswasser sollte ausschließlich auf die heißen Steine gegossen werden. Pro Aufguss sollten maximal 2 bis 3 Kellen des Wassers über die Steine gegossen werden.

6. Die Sauna muss während des gesamten Betriebs beaufsichtigt werden.

7. Während der Nutzung gelten für Sie als Mieter und für alle anderen Nutzer die allgemeinen Saunaregeln.

Essen, 22.04.2024

Ein Saunaerlebnis bietet Entspannung und Wohlbefinden